Geschichtliches
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Geschichte und Entwicklung der Ämter des Herzogtums Lauenburg

1706 - 1810
Nach dem Aussterben des lauenburgischen Herrschergeschlechtes, der Askanier 1689,fällt das Herzogtum 1706 an Hannover.

1810 - 1816
Im Zuge der napoleonischen Kriege wird 1803 Hannover besetzt und 1810 dasHerzogtum Lauenburg zum französischen Staatsgebiet erklärt.

1816 - 1864
Die Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongreß hat für Lauenburg zur Folge,unter dänische Verwaltung zu gelangen.

1864 - 1865 Nach dem deutsch-dänischen Krieg gelangen die HerzogtümerSchleswig, Holstein und Lauenburg unter preußisch-österreichische Verwaltung.

1865 - 1945 Durch die Gasteiner Konvention sichert sich Preußen die alleinige Herrschaft über Lauenburg.

1876:
Vereinigungsgesetz
Aus dem alten Herzogtum Lauenburg wird der preußische Kreis Herzogtum Lauenburg.

1945 - 1949 Nach dem Zusammenbruch des faschistischen Regimes in Deutschland am 08. Mai 1945 gehört Schleswig-Holstein zur britischen Besatzungszone.

1945:
Gebietsänderungen im Kreis Herzogtum Lauenburg
Am 27. November 1945 werden durch eine Vereinbarung der britischen und sowjetischen Besatzungsmacht die schleswig-holsteinischen Gemeinden Lassahn, Dechow und Thurow sowie unbewohnte Teile der Gemeinde Mustin gegen die mecklenburgischen Gemeinden Bäk, Mechow und Ziethen ausgetauscht. Diese Regulierung der Demarkationslinie hat ausschließlich strategische und grenzpolitische Gründe.

1946:
Auflösung Preußens und Neubildung der Länder
Die Provinz Schleswig-Holstein wird selbstständiges Land.

1949 Gründung der Bundesrepublik Deutschland


Die Entwicklung der Ämter

im Herzogtum/Kreis Herzogtum Lauenburg

16./17.
Jahrhundert

Jahrhundert Herausbildung der Ämter Ratzeburg, Lauenburg, Schwarzenbek und Steinhorst. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts sind Amtsordnungen bekannt, diese legen die Aufgaben der Beamten fest. Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Erhebung von landesherrlichen Steuern.

1874 Einführung der Landgemeindeverfassung in Lauenburg.

1876 Vereinigungsgesetz:
Aus dem alten Herzogtum Lauenburg wird der preußische Kreis Herzogtum Lauenburg.

1882 Einführung der "preußischen Kreisordnung"

1888 Die Durchführung der Selbstverwaltung und das Inkrafttreten der Kreisordnung vom 26. Mai 1888 habe durch Aufhebung der königlichen Landvogteien und der gutsherrlichen Polizeibehörden nicht nur die gesamte Bevölkerung des Kreises Herzogtum Lauenburg berührt, die Einführung der Provinzialordnung vom 27. Mai 1888, des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 und des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 hat auch die Befugnisse des Kreistages und des Kreisausschusses erheblich vermehrt und den Geschäftskreis des letzteren wesentlich erweitert. Bei der Bildung der Amtsbezirke sind beinahe sämtliche Wünsche des Kreistages berücksichtigt worden.

1889 Seit dem 1. Oktober 1889 bestehen im Kreis Herzogtum Lauenburg folgende Amtsbezirke:

1. Anker 13. Lütau
2. Basthorst 14. Mustin
3. Berkenthin 15. Pötrau
4. Bliestorf 16. Sandesneben
5. Breitenfelde 17. St. Georgsberg
6. Duvensee 18. Seedorf
7. Friedrichsruh 19. Schwarzenbek
8. Gudow 20. Steinhorst
9. Gülzow 21. Sterley
10. Hohenhorn 22. Tüschenbek
11. Koberg 23. Wotersen
12. Lassahn

Funktion:
Polizeiliche Verwaltungsbezirke. Der Amtsvorsteher als staatlicher Polizeiverwalter und staatliche Hilfseinrichtung des Landrates hat keine Befugnis in Selbstverwaltungsangelegenheiten.



1911
Endgültige Feststellung der Amtsbezirke im Kreis Herzogtum Lauenburg:
- Die Gemeinde Bergrade wird vom Amtsbezirk Anker abgetrennt und dem Amtsbezirk Duvensee zugelegt.
- Die Forstorte Kiefholz und Horstriede (Gutsbezirk Schwarzenbek) werden vom Amtsbezirk Friedrichsruh abgetrennt und dem Amtsbezirk Wotersen zugelegt.

1935 Einführung der "Deutschen Gemeindeordnung" mit dem Ziel, die kollegialen Selbstverwaltungsorgane auszuschalten und das Prinzip der uneingeschränkten Führerverantwortlichkeit einzuführen.

1945 / 46
Nach dem Krieg wird der Kreis in neun Bezirke eingeteilt.
- Durch eine 1946 erlassene Kreissatzung hat der Kreis Bezirksbürger-meistereien nach süddeutschem Vorbild eingerichtet, denen jedoch kein langes Dasein beschieden ist. Durch diese Organisationsform unterscheidet sich die Verwaltung im ländlichen Bereich des Kreises zunächst von den anderen schleswig-holsteinischen Kreisen, die entweder Amtsbezirke, Großgemeinden oder Kirchspielgemeinen kennen.

Folgende Bezirksbürgermeistereien gibt es um Kreis:

1. Büchen mit 11 Gemeinden

2. Geesthacht mit 6 Gemeinden

3. Lauenburg mit 14 Gemeinden

4. Mölln mit 13 Gemeinden

5. Ratzeburg mit 26 Gemeinden

6. Sandesneben mit 25 Gemeinden

7. Seedorf (Hollenbek) mit 5 Gemeinden

8. Schwarzenbek mit 24 Gemeinden

9. Wentorf bei Hamburg mit 7 Gemeinden

Neben diesen BB bleiben die Gemeinden Aumühle und Wohltorf als selbstständig Gemeinden bestehen.
- Die Provinz Schleswig-Holstein wird am 23. August 1946 selbstständiges Land.
- Mit der Verordnung Nr. 21 der britischen Militärregierung wird die "revidierte Deutsche Gemeindeordnung" eingeführt und somit demokratische Verhältnisse auf Gemeindeebene wieder hergestellt.

1946 / 47 Wiederaufleben der alten Amtsbezirke.
- Mit Wirkung vom 01. Juli 1947 ab werden die Bezirksbürgermeistereien im Kreis Herzogtum Lauenburg aufgelöst (nach Hoff, Bürgermeister von Bliestorf in dieser Zeit)
- Erlass einer Amtsordnung ( 06. August 1947), die zum festen Bestandteil der schleswig-holsteinischen Verwaltungsorganisation wird. Sie führt auch im Kreis Herzogtum Lauenburg die Ämter ein, regelt ihre Rechtsverhältnisse, überlässt die Ämterbildung im wesentlichen dem Kreistag.

1948 Neubildung der Ämter im Kreis Herzogtum Lauenburg:
- Der Kreistag löst die Amtsbezirke auf und ersetzt sie durch fünf (später vier) Eigenämter und 14 Bezirksämter (7. Mai 1948). Am 1. Juli 1948 beginnen die Bezirksämter mit ihrer Arbeit.

Darunter die Bezirksämter:

- Amt Berkenthin - Amt Sandesneben

- Amt Breitenfelde - Amt Siebenbäumen

- Amt Gudow - Amt Sterley

- Amt Nusse - Amt Wentorf A.S. (1956 Umbenennung des Amtes
Amt Ratzeburg Land Wentorf in Amt Sandesneben)

1950 Erlass der Gemeindeordnung (24. Januar 1950) und der Kreisordnung (27. Februar 1950)

1952 Die für heute grundlegende Amtsordnung für Schleswig-Holstein erscheint am 17. Juni 1952. In den folgenden Jahren gibt es verschiedene Ausführungs-anweisungen und Neufassungen der Amtsordnung, diese bringen jedoch im Kern des Gesetzes keine Veränderungen

1966 Die heute gültige Amtsordnung wird erlassen:
- Wichtigster Punkt der Novellierung ist, dass die Regelgröße des Amtes mindestens 5.000 Einwohner betragen soll. Dadurch wird eine neuerliche Reform der Amtsstruktur im Kreis Herzogtum Lauenburg notwendig:

1969 - 01.01.1969
Das Amt Lütau schließt sich mit der Stadt Lauenburg zu einer Verwaltungsgemeinschaft zusammen.
- 01.10.1969
Die Ämter Breitenfelde und Nusse bilden eine Verwaltungsgemeinschaft. Die Amtsverwaltung wird durch das Amt Breitenfelde wahrgenommen, und in Nusse besteht eine Nebenstelle. Der leitende Verwaltungsbeamte des Amtes Breitenfelde untersteht demnach in Angelegenheiten
des Amtes Nusse dem Amtsvorsteher von Nusse.

1970 - Auflösung der Ämter Berkenthin, Sandesneben und Siebenbäumen. Aus den Gemeinden des ehemaligen Amtes Berkenthin (Behlendorf, Berkenthin, Düchelsdorf, Göldenitz, Klempau, Krummesse, Niendorf b.B., Rondeshagen, Sierksrade) sowie den Gemeinden Bliesdorf und Kastorf des ehemaligen Amtes Siebenbäumen wird das neue Amt Berkenthin gebildet.
Aus den Gemeinden des ehemaligen Amtes Sandesneben (Linau, Lüchow, Sandesneben, Schiphorst, Schönberg, Sirksfelde, Wentorf A.S.) sowie dien übrigen Gemeinden des Amtes Siebenbäumen (Grinau, Groß Boden, Groß Schenkenberg, Klinkrade, Labenz, Schürensöhlen, Siebenbäumen, Steinhorst, Stubben) wird das neue Amt Sandesneben gebildet. (März/April 1970)

1971 Die Ämter Gudow und Sterley werden ebenfalls aufgelöst. Aus den Gemeinde der aufgelösten Ämter entsteht das Amt Gudow-Sterley (15.12.1971)

1996/97 Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Ämter Breitenfelde und Nusse.