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Funktion:
Polizeiliche Verwaltungsbezirke. Der Amtsvorsteher als staatlicher Polizeiverwalter und staatliche Hilfseinrichtung des Landrates hat keine Befugnis in Selbstverwaltungsangelegenheiten.
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1911
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Endgültige Feststellung der Amtsbezirke im Kreis Herzogtum Lauenburg:
- Die Gemeinde Bergrade wird vom Amtsbezirk Anker abgetrennt und dem Amtsbezirk Duvensee zugelegt.
- Die Forstorte Kiefholz und Horstriede (Gutsbezirk Schwarzenbek) werden vom Amtsbezirk Friedrichsruh abgetrennt und dem Amtsbezirk Wotersen zugelegt.
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1935 |
Einführung der "Deutschen Gemeindeordnung" mit dem Ziel, die kollegialen Selbstverwaltungsorgane auszuschalten und das Prinzip der uneingeschränkten Führerverantwortlichkeit einzuführen.
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1945 / 46
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Nach dem Krieg wird der Kreis in neun Bezirke eingeteilt.
- Durch eine 1946 erlassene Kreissatzung hat der Kreis Bezirksbürger-meistereien nach süddeutschem Vorbild eingerichtet, denen jedoch kein langes Dasein beschieden ist. Durch diese Organisationsform unterscheidet sich die Verwaltung im ländlichen Bereich des Kreises zunächst von den anderen schleswig-holsteinischen Kreisen, die entweder Amtsbezirke, Großgemeinden oder Kirchspielgemeinen kennen.
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Folgende Bezirksbürgermeistereien gibt es um Kreis:
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1. Büchen mit 11 Gemeinden
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2. Geesthacht mit 6 Gemeinden
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3. Lauenburg mit 14 Gemeinden
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4. Mölln mit 13 Gemeinden
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5. Ratzeburg mit 26 Gemeinden
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6. Sandesneben mit 25 Gemeinden
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7. Seedorf (Hollenbek) mit 5 Gemeinden
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8. Schwarzenbek mit 24 Gemeinden
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9. Wentorf bei Hamburg mit 7 Gemeinden
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Neben diesen BB bleiben die Gemeinden Aumühle und Wohltorf als selbstständig Gemeinden bestehen.
- Die Provinz Schleswig-Holstein wird am 23. August 1946 selbstständiges Land.
- Mit der Verordnung Nr. 21 der britischen Militärregierung wird die "revidierte Deutsche Gemeindeordnung" eingeführt und somit demokratische Verhältnisse auf Gemeindeebene wieder hergestellt.
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1946 / 47 |
Wiederaufleben der alten Amtsbezirke.
- Mit Wirkung vom 01. Juli 1947 ab werden die Bezirksbürgermeistereien im Kreis Herzogtum Lauenburg aufgelöst (nach Hoff, Bürgermeister von Bliestorf in dieser Zeit)
- Erlass einer Amtsordnung ( 06. August 1947), die zum festen Bestandteil der schleswig-holsteinischen Verwaltungsorganisation wird. Sie führt auch im Kreis Herzogtum Lauenburg die Ämter ein, regelt ihre Rechtsverhältnisse, überlässt die Ämterbildung im wesentlichen dem Kreistag.
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1948 |
Neubildung der Ämter im Kreis Herzogtum Lauenburg:
- Der Kreistag löst die Amtsbezirke auf und ersetzt sie durch fünf (später vier) Eigenämter und 14 Bezirksämter (7. Mai 1948). Am 1. Juli 1948 beginnen die Bezirksämter mit ihrer Arbeit.
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Darunter die Bezirksämter:
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- Amt Berkenthin - Amt Sandesneben
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- Amt Breitenfelde - Amt Siebenbäumen
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- Amt Gudow - Amt Sterley
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- Amt Nusse - Amt Wentorf A.S. (1956 Umbenennung des Amtes
Amt Ratzeburg Land Wentorf in Amt Sandesneben)
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1950 |
Erlass der Gemeindeordnung (24. Januar 1950) und der Kreisordnung (27. Februar 1950)
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1952 |
Die für heute grundlegende Amtsordnung für Schleswig-Holstein erscheint am 17. Juni 1952. In den folgenden Jahren gibt es verschiedene Ausführungs-anweisungen und Neufassungen der Amtsordnung, diese bringen jedoch im Kern des Gesetzes keine Veränderungen
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1966 |
Die heute gültige Amtsordnung wird erlassen:
- Wichtigster Punkt der Novellierung ist, dass die Regelgröße des Amtes mindestens 5.000 Einwohner betragen soll. Dadurch wird eine neuerliche Reform der Amtsstruktur im Kreis Herzogtum Lauenburg notwendig:
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1969 |
- 01.01.1969
Das Amt Lütau schließt sich mit der Stadt Lauenburg zu einer Verwaltungsgemeinschaft zusammen.
- 01.10.1969
Die Ämter Breitenfelde und Nusse bilden eine Verwaltungsgemeinschaft. Die Amtsverwaltung wird durch das Amt Breitenfelde wahrgenommen, und in Nusse besteht eine Nebenstelle. Der leitende Verwaltungsbeamte des Amtes Breitenfelde untersteht demnach in Angelegenheiten
des Amtes Nusse dem Amtsvorsteher von Nusse.
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1970 |
- Auflösung der Ämter Berkenthin, Sandesneben und Siebenbäumen. Aus den Gemeinden des ehemaligen Amtes Berkenthin (Behlendorf, Berkenthin, Düchelsdorf, Göldenitz, Klempau, Krummesse, Niendorf b.B., Rondeshagen, Sierksrade) sowie den Gemeinden Bliesdorf und Kastorf des ehemaligen Amtes Siebenbäumen wird das neue Amt Berkenthin gebildet.
Aus den Gemeinden des ehemaligen Amtes Sandesneben (Linau, Lüchow, Sandesneben, Schiphorst, Schönberg, Sirksfelde, Wentorf A.S.) sowie dien übrigen Gemeinden des Amtes Siebenbäumen (Grinau, Groß Boden, Groß Schenkenberg, Klinkrade, Labenz, Schürensöhlen, Siebenbäumen, Steinhorst, Stubben) wird das neue Amt Sandesneben gebildet. (März/April 1970)
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1971 |
Die Ämter Gudow und Sterley werden ebenfalls aufgelöst. Aus den Gemeinde der aufgelösten Ämter entsteht das Amt Gudow-Sterley (15.12.1971)
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1996/97 |
Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Ämter Breitenfelde und Nusse.
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